AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung von VersOffice

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsbeginn 

  • Diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) sowie die Leis­tun­gen der Ver­s­Of­fice GmbH rich­ten sich aus­schließ­lich an gewerb­li­che Unter­neh­men bzw. Unter­neh­mer nach 14 BGB, Frei­be­ruf­ler wie z.B. Rechts­an­wälte, Steu­er­be­ra­ter und Ärzte sowie gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tio­nen und Ver­eine (im Fol­gen­den „Auf­trag­ge­ber“). Ver­brau­cher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nut­zung der Leis­tun­gen von VersOffice.de ausgeschlossen.
  • Abwei­chende AGB und andere Vor­ga­ben durch den Auf­trag­ge­ber erkennt die Ver­s­Of­fice GmbH nicht an, es sei denn, die Ver­s­Of­fice GmbH hat ihrer Gel­tung schrift­lich Die hier ver­ein­bar­ten AGB gel­ten ins­be­son­dere auch dann, wenn die Ver­s­Of­fice GmbH in Kennt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der oder abwei­chen­der Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers die Leis­tun­gen vor­be­halt­los erbringt.
  • Die Ver­s­Of­fice GmbH ist berech­tigt, diese AGB samt den darin ent­hal­te­nen durch Ver­weis ent­hal­te­nen Ver­trags­be­stim­mun­gen nach­träg­lich ein­sei­tig zu ändern und/oder zu ergän­zen. In die­sem Fall teilt die Ver­s­Of­fice GmbH dem Auf­trag­ge­ber die Ände­run­gen in Text­form mit. Wei­chen die geän­der­ten Rege­lun­gen zum Nach­teil des Auf­trag­ge­bers von den bis­he­ri­gen ab, ist er berech­tigt, inner­halb von 30 Tagen nach Zugang der Ände­rungs­mit­tei­lung von dem ihm in die­sem Falle zuste­hen­den außer­or­dent­li­chen Kün­di­gungs­recht Gebrauch zu machen, ansons­ten gilt die Ände­rung als geneh­migt. Auf die Frist und die Fol­gen ihrer Nicht­ein­hal­tung weist die Ver­s­Of­fice GmbH den Auf­trag­ge­ber in der Ände­rungs­mit­tei­lung hin. Die Ände­run­gen wer­den in jedem Falle nicht vor Ablauf der oben genann­ten Frist wirksam.
  • Das Ver­trags­ver­hält­nis beginnt zum jeweils ver­ein­bar­ten Ter­min, spä­tes­tens jedoch mit der tat­säch­li­chen Inan­spruch­nahme der Leis­tun­gen durch den Auf­trag­ge­ber. Der Auf­trag­ge­ber erhält eine Auf­trags­be­stä­ti­gung durch die Ver­s­Of­fice GmbH min­des­tens in Text­form zuge­sen­det. Diese ent­hält die wesent­li­chen ver­ein­bar­ten Ver­trags­da­ten, ins­be­son­dere zum Ver­trags­be­ginn, die Leis­tungs­be­schrei­bung des gewähl­ten Tarifs und das aktu­elle Preis­ver­zeich­nis, soweit diese dem Auf­trag­ge­ber nicht bereits mit dem Ange­bot über­sandt wurden.

§ 2 Leistung

  • Die Ver­s­Of­fice GmbH erbringt die Dienste ent­spre­chend dem gewähl­ten Leis­tungs­pa­ket und in Abspra­che mit dem Der Leis­tungs­um­fang ergibt sich aus der zum jewei­li­gen Paket gehö­ren­den Leis­tungs­be­schrei­bung, die Teil die­ser AGB ist. Soweit eine Abspra­che in Ein­zel­fäl­len nicht mög­lich ist, wer­den die Leis­tun­gen erbracht, wie es dem mut­maß­li­chen Wil­len des Auf­trag­ge­bers entspricht.
  • Die Ver­s­Of­fice GmbH ver­pflich­tet sich, alle Leis­tun­gen stets mit größ­ter Sorg­falt zu Es kann jedoch nicht völ­lig aus­ge­schlos­sen wer­den, dass Dritte an den Auf­trag­ge­ber adres­sierte Infor­ma­tio­nen unvoll­stän­dig, inhalt­lich unklar oder unrich­tig an Ver­s­Of­fice GmbH über­mit­teln oder von der Ver­s­Of­fice GmbH unvoll­stän­dig, inhalt­lich unklar oder unrich­tig ver­stan­den und wei­ter­ge­lei­tet wer­den. Eine Gewähr für die inhalt­li­che Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der über­mit­tel­ten Infor­ma­tio­nen wird des­halb nicht übernommen.
  • Ver­s­Of­fice GmbH behält sich eine Beschrän­kung oder Unter­bre­chung der Leis­tun­gen für einen kur­zen und begrenz­ten, ange­mes­se­nen Zeit­raum aus wich­ti­gem Grund vor, ins­be­son­dere bei
    • vor­über­ge­hen­der Bele­gung aller Tele­fon­plätze wegen nicht vor­her­seh­ba­ren, über­durch­schnitt­li­chen Anrufaufkommens,
    • drin­gen­den und betriebs­not­wen­di­gen Repa­ra­tu­ren, War­tungs­ar­bei­ten a.
    • tech­nisch not­wen­di­ger Ände­run­gen und Updates am Anrufsystem
  • Die Ver­s­Of­fice GmbH ist berech­tigt, sämt­li­che Leis­tun­gen durch geeig­nete Dritte im Namen der Ver­s­Of­fice GmbH erbrin­gen zu las­sen, sofern der Dritte ein ver­gleich­ba­res Daten­schutz­ni­veau vor­hält und sich im glei­chem Umfang zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet hat.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Das Ent­gelt für die Leis­tun­gen der Ver­s­Of­fice GmbH bestimmt sich nach dem jeweils gewähl­ten Paket und der dort ent­hal­te­nen Leis­tungs­be­schrei­bung. Etwaige Grund­ge­büh­ren wer­den am Monats­an­fang des Fol­ge­mo­nats zusam­men mit den jeweils erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen in Rech­nung gestellt. Die wei­te­ren (nut­zungs­ab­hän­gi­gen) Gebüh­ren und zusätz­li­chen Leis­tun­gen wer­den nach Ablauf jedes Monats berech­net. Alle Preise ver­ste­hen sich zzgl. der gesetz­li­chen MwSt.

  • Die Abrech­nung erfolgt monat­lich. Der jewei­lige Rech­nungs­be­trag wird grund­sätz­lich per Last­schrift Alter­na­tiv kann auf Wunsch hin auch per Rech­nung bezahlt werden.
  • Der Auf­trag­ge­ber ermäch­tigt die Ver­s­Of­fice GmbH bei Zah­lung durch Last­schrift wider­ruf­lich, das Leis­tungs­ent­gelt und eine even­tu­ell ver­ein­barte Kau­tion (Abs. 3) nach Fäl­lig­keit von einem durch den Auf­trag­ge­ber zu benen­nen­den Giro­konto ein­zu­zie­hen. Er wird in die­sem Fall der Ver­s­Of­fice GmbH ein ent­spre­chen­des SEPA-Last­schrift­man­dat zu erteilen.
  • Ent­schei­det sich der Auf­trag­ge­ber das Leis­tungs­ent­gelt durch Rech­nung zu bezah­len, so wird er dies nach Rech­nungs­er­halt und Prü­fung der glei­chen inner­halb der auf der Rech­nung genann­ten Frist erledigen.
  • Der Auf­trag­ge­ber hat die Kos­ten des Geld­ver­kehrs zur Erfül­lung sei­ner Zah­lungs­pflich­ten zu tra­gen. Kann eine Last­schrift man­gels Deckung des Kon­tos, unbe­rech­tig­ter Rück­last­schrift durch den Auf­trag­ge­ber oder aus sons­ti­gen, von der Ver­s­Of­fice GmbH nicht zu ver­tre­ten­den Grün­den nicht aus­ge­führt wer­den, hat er der Ver­s­Of­fice die ange­fal­le­nen Bank­ge­büh­ren zu erstatten.
  • Wird eine Rech­nung nicht frist­ge­recht begli­chen, so hat der Auf­trag­ge­ber die dar­aus resul­tie­ren­den Mahn­kos­ten und evtl. Zins­kos­ten zu erstatten.
  • Gegen For­de­run­gen der Ver­s­Of­fice GmbH kann der Auf­trag­ge­ber nur mit unbe­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Gegen­an­sprü­chen auf­rech­nen. Die Gel­tend­ma­chung eines Zurück­be­hal­tungs- oder Leis­tungs­ver­wei­ge­rungs­rechts steht dem Auf­trag­ge­ber nur wegen unbe­strit­te­ner oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ter Gegen­an­sprü­che zu. Ein Zurück­be­hal­tungs­recht kann der Auf­trag­ge­ber nur aus­üben, wenn sein Gegen­an­spruch auf dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis beruht.

§ 4 Datenschutz

Die Ver­s­Of­fice GmbH erhebt, spei­chert und ver­ar­bei­tet per­so­nen­be­zo­gene Daten im Rah­men des Ver­trags­ver­hält­nis­ses ent­spre­chend den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Der Auf­trag­ge­ber ist damit ein­ver­stan­den, dass die Ver­s­Of­fice GmbH die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten des Pro­fils eines Nut­zers – z.B. Alter, Geschlecht, Post­leit­zahl – für Zwe­cke der Markt­for­schung, Wer­bung und für die For­schung und Ana­lyse zur Ver­bes­se­rung des Ser­vices nutzt und ver­ar­bei­tet bzw. ver­ar­bei­ten lässt. Die­ses Ein­ver­ständ­nis beinhal­tet aus­drück­lich nicht eine Ein­wil­li­gung zur Wei­ter­gabe der vor­ge­nann­ten Daten an Dritte für Wer­be­zwe­cke. Wei­tere Details sind der Daten­schutz­er­klä­rung unter www.versoffice.de zu entnehmen.

§ 5 Haftung

  • Die Ver­s­Of­fice GmbH haf­tet nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen, sofern im Fol­gen­den nicht Abwei­chen­des ver­ein­bart ist.
  • Für Schä­den – gleich aus wel­chem Rechts­grund, sowohl ver­trag­li­cher als auch außer­ver­trag­li­cher Art – haf­tet die Ver­s­Of­fice GmbH nur dann, wenn die Schä­den vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht wur­den oder der Scha­den auf der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten (Kar­di­nal­pflich­ten) beruht. Bei ein­fach fahr­läs­si­ger Ver­let­zung von Kar­di­nal­pflich­ten beschränkt sich die Haf­tung auf die nach dem Ver­trags­ver­hält­nis typi­schen und vor­her­seh­ba­ren Schä­den. Die Ver­s­Of­fice GmbH haf­tet bei ein­fach fahr­läs­si­ger Ver­let­zung von Kar­di­nal­pflich­ten nicht für mit­tel­bare Schä­den, ins­be­son­dere nicht für ent­gan­ge­nen Gewinn. Im Übri­gen wer­den alle Scha­den­er­satz­an­sprü­che – vor­be­halt­lich des Absat­zes 3 –
  • Die Haf­tungs­be­schrän­kun­gen und ‑aus­schlüsse nach 2 gel­ten nicht im Falle der Über­nahme aus­drück­li­cher Garan­tien durch die Ver­s­Of­fice GmbH und im Falle von Schä­den aus der Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit sowie bei Ver­mö­gens­schä­den, die auf der Erbrin­gung von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tun­gen beru­hen sowie bei der Haf­tung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 6 Kündigung

  • Die Ver­trags­par­teien kön­nen die Dienste inner­halb des ers­ten Monats nach Ver­trags­be­ginn täg­lich mit sofor­ti­ger Wir­kung kün­di­gen. Eine zum Zeit­punkt einer Kün­di­gung durch den Auf­trag­ge­ber bereits fäl­lige Grund­ge­bühr bleibt voll­stän­dig geschul­det und wird nicht zurück­er­stat­tet. Danach beträgt die Kün­di­gungs­frist Monate zum Ende jedes Monats. Das Recht zur – ggf. frist­lo­sen – Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unberührt.
  • Die Ver­s­Of­fice GmbH ist ins­be­son­dere zur frist­lo­sen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund berech­tigt, wenn:
    • der Auf­trag­ge­ber als Neu­kunde mit der Zah­lung der ers­ten Rech­nung in Ver­zug gerät;
    • der Auf­trag­ge­ber ansons­ten mit der Zah­lung aus zwei nicht not­wen­di­ger­weise auf­ein­an­der­fol­gen­den Rech­nun­gen in Ver­zug gerät;
    • der Auf­trag­ge­ber schuld­haft gegen die Ver­trags­be­din­gun­gen ver­stößt und den Ver­stoß nicht in ange­mes­se­ner Frist nach Abmah­nung durch die Ver­s­Of­fice GmbH Bei erheb­li­chen Ver­stö­ßen ist eine Abmah­nung entbehrlich;
    • erheb­li­che und nach­voll­zieh­bare Anhalts­punkte dafür bestehen, dass das Geschäfts­ge­ba­ren des Auf­trag­ge­bers gegen die guten Sit­ten (§ 138 BGB) oder ein gesetz­li­ches Ver­bot (§ 134 BGB) verstößt;
    • über das Ver­mö­gen des Auf­trag­ge­bers das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net wor­den ist.
    • Die Kün­di­gung durch den Auf­trag­ge­ber ist aus­schließ­lich schrift­lich an die Ver­s­Of­fice GmbH, Strom­ber­ger Straße 47 b, 55411 Bin­gen am Rhein zu erklären.
    • Die Kün­di­gung durch die Ver­s­Of­fice GmbH kann auch nur in Schrift­form aus­ge­spro­chen werden.

§ 7 Schlussbestimmungen

  • Für die Rechts­be­zie­hung zwi­schen der Ver­s­Of­fice GmbH und dem Auf­trag­ge­ber gilt aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kaufrechts.
  • Ist der Auf­trag­ge­ber Kauf­mann oder hat er sei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand nicht in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, so ist Gerichts­stand für alle Ange­le­gen­hei­ten inklu­sive Streit über die Wirk­sam­keit die­ser Bestim­mun­gen Bin­gen am Rhein. Der Ver­s­Of­fice GmbH steht es frei, den Auf­trag­ge­ber auch an des­sen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Anspruch zu nehmen.
  • Münd­li­che Neben­ab­re­den bestehen Ände­run­gen und/oder Ergän­zun­gen die­ser AGB bedür­fen der Schrift­form. Dies gilt auch für den Ver­zicht auf das Schriftformerfordernis.